top of page

         Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

        WORKSHOP und CONSULTING VEREINBARUNG:

 

1.    Eine gesicherte Anmeldung zum Workshop, zu einer Fototestreise oder andere von Star Cast (folgend SC genannt)  bzw. Zola Production          (folgend ZP genannt) gesteuerte Aktivitäten ist erst dann verbindlich, sobald die fällige Gebühr ordnungsgemäß auf das angegebenes              Konto eingegangen ist.

 

 

2.    Bei Anmeldung kann von SC bzw. ZP eine Anzahlung von 20 % verlangt werden, auch wenn der Zeitpunkt des Events noch länger als 60          Tage in der Zukunft liegt.

 

 

3.    Bei Stornierung seitens des Models bzw. des Teilnehmers aus wichtigem Grund - bis mind. 7 Tage vor Event -  erhält das Model bzw. der           Teilnehmer von SC bzw.ZP eine Rückerstattung von maximal 50 % der Gesamtgebühr abzüglich Bearbeitungsgebühr.

 

4.    SC u. ZP behält sich vor, die durch die Stornierung evtl. entstanden Mehrkosten (z. B: Raummiete Hotel, Mietwagen, Flüge, Styling,                    Personalkosten etc.) dem Model bzw. dem Teilnehmer zu berechnen.

 

5.    Sollte ein Model bzw. ein Teilnehmer an einem der geplanten Event-Tage kurzfristig verhindert sein bzw. zu spät kommen, ist SC bzw. ZP           nicht verpflichtet, die Inhalte zu einem anderen Zeitpunkt zu vermitteln bzw. das Foto shooting nachzuholen.

 

6.    SC bzw. ZP behält sich vor, evtl. störende Models bzw. Teilnehmer nach einer mündlichen Abmahnung im Interesse der Gemeinschaft              auszuschließen. SC bzw. ZP ist in solch einem Fall nicht zur Rückerstattung – auch nicht zur Teilrückerstattung - des vom Model oder dem         Teilnehmer geleisteten Honorars verpflichtet.

 

7.    Workshop Inhalte bzw. Testreisen und andere im Rahmen von SC oder ZP organisierten Aktivitäten werden mit der Sorgfalt eines                       ordentlichen Kaufmanns erbracht.

 

8.    Für evtl. auftretende gesundheitliche Probleme bei Models oder Teilnehmern übernimmt SC bzw. ZP keine Haftung.

 

9.    SC bzw. ZP ist Inhaber des Urheberrechts und aller anderen inhaltlichen Schutzrechte. Sämtliche Inhalte stehen SC bzw. ZP und deren               verbundenen Unternehmen zu, es sei denn, die Inhaberschaft eines Dritten ist besonders gekennzeichnet.

 

9.1  Die Models bzw. Teilnehmer erhalten keinerlei Rechte oder Lizenz zur Nutzung.

 

 

10.   SC bzw. ZP kann für Schlechtwetterperioden und andere unvorhersehbare Dinge (Flugausfälle, Verzögerungen z. B: auf Grund von                   Bombendrohungen etc.) nicht haftbar bzw. regresspflichtig gemacht werden.

 

11.    SC bzw. ZP behält sich vor, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht             zur Mitteilung an die Models bzw. die Teilnehmer besteht. Es wird jeweils eine aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen           bereitgehalten. Mit der weiteren Zusammenarbeit nach Änderung der Geschäftsbedingungen erklärt das Model bzw. der Teilnehmer                sein Einverständnis zu den Änderungen.

 

12.    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen zwischen dem Model bzw. dem Teilnehmer und SC bzw. ZP                und ersetzen alle vorangegangenen Vereinbarungen, ungeachtet ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

 

13.    Das Vertragsverhältnis zwischen dem Model bzw. dem Teilnehmer und SC / ZP unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des                     Models bzw. des Teilnehmers - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen                 allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen             Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht                         bekannt ist, ist München (Deutschland).

 

14.    Sollte eine der voran stehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen                         Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu                             ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

15.    Jahres Consulting Vereinbarungen ist erst mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags rechtswirksam 

         geschlossen. Vorher besteht kein Rechtsanspruch darauf. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von              beiden Seiten ohne Begründung mit einer Frist von 12 Wochen vor Ablauf gekündigt werden.

 

16.    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Rechnungsbetrags für die Jahres Consulting Vereinbarung. Sollte ein Model

         während der Laufzeit unerwartet beschließen auf jede weitere Art von Zusammenarbeit bzw. Unterstützung zu verzichten kann SC / ZP  

         hierfür nicht verantwortlich gemacht bzw. das Honorar zurückgefordert werden, auch nicht anteilig.

 

 

Verwender:

 

STAR CAST / ZOLA PRODUCTION

Rainer Zola

Görzer Str. 140, 81549 München

Deutschland

 

Stand: Januar 2017 

bottom of page